Maler- und Lackiererinnung/

Innung

Innung

Organe der Innung

Innungsversammlung

Sie berät und beschließt alles, was die Innung angeht. So zum Beispiel den Haushaltsplan, die Jahresrechnung, Beiträge, das Einsetzen von Ausschüssen, die Wahl von Mitgliedern in die diversen Organe der Innung, Grundstücksangelegenheiten oder Satzungsänderungen. Sie entlastet den Vorstand und den Kassenprüfer.

Vorstand

Er besteht aus dem Obermeister und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, den Ausschussvorsitzenden, dem Lehrlingswart und dessen Stellvertreter, und bei Ausbildungsfragen dem Vorsitzenden des Gesellenausschusses.
Der Vorstand wird durch die Innungsversammlung gewählt. Er lenkt und leitet die Arbeit der Innung, entscheidet über Mitgliederaufnahmen und -ausschlüsse und ist für die Entgegennahme des Kassenprüfberichts verantwortlich.

Obermeister

Der Obermeister repräsentiert den Innungsvorstand in der Öffentlichkeit und vertritt die Maler und Lackiererinnung Westfalen Süd im Landesinnungsverband des Maler und Lackiererhandwerks Westfalen in Dortmund (LIV).

Innungssatzung
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